Wichtige Änderungen: Rente 2012 und was ab dann neu ist

aenderungen-rente-2012.jpg

Für Rentner und jene, die in das soziale Sicherungssystem der Altersvorsorge einzahlen werden sich auch im kommenden Jahr 2012 wieder einige Dinge grundlegend ändern. Zu diesen gehört es beispielsweise, dass hinsichtlich der Riester-Rente einige Veränderungen vorgenommen werden. Wer beispielsweise erst ab 2012 einen entsprechenden Riester-Rentenvertrag abschließt, der muss davon ausgehen, dass er frühestens ab seinem 62. Lebensjahr von einer Auszahlung der Rente profitieren kann. Ältere Verträge hingegen sahen eine Leistung bereits ab dem 60. Lebensjahr vor. Wer von nun an früher in Rente gehen möchte, der kann nicht von den staatlichen Förderungen profitieren oder den Steuererleichterungen. Änderungen hinsichtlich der Rente ergeben sich jedoch nicht nur im Zusammenhang mit der Riester-Rente. Auch im Hinblick auf das allgemeine Renteneintrittsalter werden sich Änderungen ergeben.

So hat der Gesetzgeber eine Anhebung des allgemeinen Renteneintrittsalters beschlossen. Diese soll in Zukunft bei 67 Jahren liegen, für solche Personen, die ab 1964 geboren sind. Doch auch ältere Jahrgänge sind von der Erhöhung des Renteneintrittsalters betroffen, da dieses ab 2012 jährlich um einen Monat erhöht wird. Wer also beispielsweise im Jahr 1947 geboren wurde, der wird den Renteneintritt mit 65 Jahren und einem Monat vornehmen können. Doch erst ab dem Jahr 2029 werden die Arbeitnehmer erst mit 67 Jahren in Rente gehen können.

Fraglich ist auch, wie sich ab dem Jahr 2012 die Steuerbelastungen verändern werden, die mit der Rente im Zusammenhang stehen. Schließlich ist es in der Vergangenheit der Normalfall gewesen, dass laufend Änderungen an den Beitragshöhen vorgenommen wurden. Für das Jahr 2012 sind dabei Änderungen der sozialen Pflegeversicherungen geplant worden, von denen jedoch nicht die Beitragszahler, sondern vor allem die Leistungsempfänger betroffen sein. So sollen die Leistungen der sozialen Pflegeversicherung deutlich ausgebaut werden. Die Pflegestufe I beispielsweise wird ab nächstem Jahr Leistungen in Höhe von 235 Euro statt der bisherigen 225 Euro vorsehen. Auch in den anderen Pflegestufen wird es entsprechende Erhöhungen der Leistungen geben. Mit Leistungserhöhungen ist auch bei den Sachleistungen bei ambulanter Pflege zu rechnen. Sollte die häusliche Pflege nicht sichergestellt werden können, kann auch von höheren Leistungen bei einer vollstationären Pflege profitiert werden. Zu den betroffenen Bereichen bei den verbesserten Geldleistungen gehören auch die Kurzzeitpflege beziehungsweise Verhinderungspflege und die Tages- und Nachtpflege.

© Danny Elskamp – Fotolia.com

Hinterlasse eine Antwort

Deine E-Mail-Adresse wird nicht veröffentlicht. Erforderliche Felder sind markiert *

*

Du kannst folgende HTML-Tags benutzen: <a href="" title=""> <abbr title=""> <acronym title=""> <b> <blockquote cite=""> <cite> <code> <del datetime=""> <em> <i> <q cite=""> <strike> <strong>